Datenschutz by SWT Experts
Die Abteilung Recht + Tarif verfügt über eine hohe Expertise im Bereich Datenschutz. Buchen Sie die SWT Experts jetzt als Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen.
Der betriebliche Datenschutz in Deutschland basiert auf der 2018 neu etablierten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Beschäftigtendatenschutzgesetz (BDSG). Es ist für Unternehmen äußerst wichtig, den Umgang mit personenbezogenen Daten rechtssicher im Sinne des Datenschutzes zu gestalten. Dazu zählen die Einwilligung, die Absicherung von Daten und eine grundsätzliche Sicherstellung und Dokumentation von Datenschutzprinzipien.
Wussten Sie schon?
Eine/n Datenschutzbeauftragte/n müssen alle Betriebe benennen, in denen zwanzig oder mehr Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Es ist möglich, eine unternehmensexterne Person zu benennen. Dies kann sinnvoll mit Blick auf die komplexen Anforderungen sein.

Ansprechpartner*innen
Basisleistungen
Wenn Sie unsere Services buchen, bieten wir Ihnen ein Paket an Basisleistungen an. Diese werden monatlich abgerechnet. Die Kosten richten sich nach der Unternehmensgröße. Hier finden Sie die Übersicht.
Die Basisleistungen beinhalten:
- Erstanalyse inklusive Vor-Ort-Prüfung
- Bestellung als Datenschutzbeauftragter (Haftungsrisiko, Weiterbildung)
- Jahresbericht Datenschutz
- Laufende Führung des Verfahrensverzeichnisses (die erstmalige Erstellung des Verfahrensverzeichnisses wird nach Aufwand berechnet)
- Bereitstellung von allgemeinen elektronischen Schulungsmaterialien, allgemeinen Vorlagen und Informationen
Auszug der individuellen Leistungen
Alle sonstigen Leistungen werden nach Aufwand erbracht (hier finden Sie die Stundensätze). Sie sind Teil der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten, fallen aber individuell nach Lage im jeweiligen Unternehmen an. Diese Leistungen umfassen z.B.:
- Erstmalige Erstellung des Verfahrensverzeichnisses
- Erstellung von Broschüren und Handreichungen
- Überprüfung des technisch organisatorischen Datenschutzes im Unternehmen
- Vorabkontrolle bei der Einführung neuer Verfahren
- Überprüfung von Dienstleistern nach § 11 BDSG
- Mitarbeiterschulung (Erstschulung, Wiederholungsschulung, Vor-Ort-Beratung)
- Vertretung vor Gericht
Leistungsbeschreibung externer Datenschutzbeauftragter
Zum Beispiel die Prüfung von technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes wie:
- Zutrittskontrolle
- Zugangskontrolle
- Zugriffskontrolle
- Weitergabekontrolle
- Eingabekontrolle
- Auftragskontrolle
- Verfügbarkeitskontrolle
- Trennungsgebot
- Umgang mit personenbezogenen Daten u. a. in Personalabteilung, Marketing, Vertrieb, Einkauf
- E-Mail- Telefax-Aktionen und Werbesendungen
- Passwortkontrolle
- Regelungen zur Handhabung mobiler personenbezogener Speicher- und Verarbeitungsmedien
Impressumpflicht und Datenschutzhinweise ggf. Internetshop
- zur geschäftlichen und privaten Nutzung von
- Internet
- Telefon
- zur Videoüberwachung
Jede Person, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss auf die Geheimhaltung verpflichtet werden. Diese sind zu dokumentieren und sorgfältig zu verwalten.
- Datenschutz
- Fernmeldegeheimnis
- Postgeheimnis
- Erstellung eines Schulungskonzeptes zur Grundlagenvermittlung für Datenschutz und IT-Sicherheit
- Mitarbeitersensibilisierung zum korrekten Datenschutz-Verhalten
Sollte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Kann jedoch auch vom Datenschutzbeauftragten durch zusätzliche Beauftragung erstellt werden.
Das Berechtigungskonzept in DV-Systemen muss sich nach den tatsächlichen Erfordernissen richten.
Werden personenbezogene Daten durch andere Stellen verarbeitet (z. B. bei externer Gehaltsbuchhaltung oder bei Fernwartung) ist die verarbeitende Stelle zu überprüfen und auf die Geheimhaltung zu verpflichten.
Jede Person, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss um seine Einwilligung gefragt werden (evtl. schriftliche Einverständniserklärung). Diese ist zu dokumentieren und sorgfältig zu verwalten.
Der Betroffene kann Auskunft verlangen über
- die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen
- den Zweck der Speicherung
Dokumentation der Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten
- Datenschutzordnung
- Betriebsanweisungen
- Verpflichtungserklärungen
- Merkblätter
- Mitarbeiterschulung
- Verfahrensverzeichnisse
- Auftragsdatenvereinbarungen
- Fernwartung
- Datenschutzvereinbarung
- Checklisten
- Aufbewahrungsfristen
- Pflichtangaben E-Mail, Internet
- DSB-Nachweise
- Besprechungen
Jetzt unverbindlich informieren!
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten, die SWT Experts als externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen zu buchen. Alle Konditionen finden Sie hier.
Die Services sind unabhängig von einer Mitgliedschaft bei Südwesttextil e.V. buchbar. Mitglieder des Verbands erhalten allerdings 20% Rabatt. Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft? Hier finden Sie weiterführende Informationen.
